EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Betroffenen-Rechte

 
 

 

Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind „Betroffene“.
Sie verfügen über folgende Rechte:

 
 Recht auf information
Betroffenen müssen vor der Datenerhebung informiert werden, wer welche Daten zu welchem Zweck erhebt. Weiters müssen Betroffene auf ihre Rechte hingewiesen werden.
 
 Recht auf Auskunft
Betroffene haben das Recht eine lückenlose Dokumentation anzufordern, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
 
 Recht auf Widerspruch
Betroffene haben das Recht auf Widerspruch. Es ist zu prüfen, ob es gesetzliche Vorgaben zur Verarbeitung der Daten gibt und ob vertragliche Regelungen oder Zustimmungserklärungen existieren.
 
 recht auf berichtigung
Betroffene haben das Recht die Berichtigung unkorrekter Daten zu verlangen.
 
 recht auf löschung
Betroffene haben das Recht auf Löschung der über sie gespeicherten Daten bzw. das Recht auf "Vergessenwerden".
Ggf muss der Datenverarbeiter neben einer Löschung auch Dritte über die Löschungsanforderung informieren.
Die Einschränkung der Datenverarbeitung kann beantragt werden.
 
 Recht auf
datenübertragbarkeit
Betroffene haben das Recht auf den Erhalt einer Kopie der Daten in maschinenlesbarer Form.
Diese dürfen vom Betroffenen an einen anderen Verarbeiter weitergegeben werden.
 
 Recht auf Unterstützung
Betroffene haben das Recht, vom Datenschutz-Beauftragten Unterstützung bei der Aufklärung der ihnen zustehenden Rechte zu erhalten.
 
 
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