Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind „Betroffene“.
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Recht auf information
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Betroffenen müssen vor der Datenerhebung informiert werden, wer welche Daten zu welchem Zweck erhebt. Weiters müssen Betroffene auf ihre Rechte hingewiesen werden.
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Recht auf Auskunft
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Betroffene haben das Recht eine lückenlose Dokumentation anzufordern, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
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Recht auf Widerspruch
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Betroffene haben das Recht auf Widerspruch. Es ist zu prüfen, ob es gesetzliche Vorgaben zur Verarbeitung der Daten gibt und ob vertragliche Regelungen oder Zustimmungserklärungen existieren.
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recht auf berichtigung
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Betroffene haben das Recht die Berichtigung unkorrekter Daten zu verlangen.
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recht auf löschung
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Betroffene haben das Recht auf Löschung der über sie gespeicherten Daten bzw. das Recht auf "Vergessenwerden". Ggf muss der Datenverarbeiter neben einer Löschung auch Dritte über die Löschungsanforderung informieren. Die Einschränkung der Datenverarbeitung kann beantragt werden. |
Recht auf datenübertragbarkeit |
Betroffene haben das Recht auf den Erhalt einer Kopie der Daten in maschinenlesbarer Form. Diese dürfen vom Betroffenen an einen anderen Verarbeiter weitergegeben werden. |
Recht auf Unterstützung
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Betroffene haben das Recht, vom Datenschutz-Beauftragten Unterstützung bei der Aufklärung der ihnen zustehenden Rechte zu erhalten.
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