Grundpfeiler der DSGVO
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Zu den Grundpfeilern der DSGVO gehören:
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Datensicherheit
Datensparsamkeit Zweckbindung |
Risikoanalyse
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Die DSGVO sieht vor, dass eine Risikoanalyse betreffend des Risikos im Zusammenhang mit schützenswerten personenbezogenen Daten durchgeführt wird. |
PersonenbezOGENE
Daten |
Folgenabschätzung
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Sofern die Risikoanalyse ein Risiko ergibt, ist zwingend auch eine Folgenabschätzung durchzuführen.und geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen
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Maßnahmen
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Betroffenen Rechte ausgeweitet |
Die Rechte der Betroffenen wurden präzisiert und ausgeweitet - siehe eigener Menü-Punkt. Der Datenschutz-Beauftragte unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Rechte. |
Professionelle
Unterstützung |
Nachweispflicht
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Die strengere Nachweispflicht erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Datenschutzaktivitäten. Dies betrifft nicht nur die Unternehmensprozesse sondern auch die verarbeiteten personenbezogenen Daten. Besonderes Augenmerk wird auf die Dokumentation der TOMs (Technisch Organisatorische Maßnahmen) gelegt. |
Technisch
organisatorische massnahmen |
Verarbeitungs- verzeichnis |
Die bisher übliche Meldung einer Datenverarbeitung weicht der internen Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungen. Diese ist bei Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. |
Datenschutzbehörde
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Aufsichtsbehörde
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Die von jedem Mitgliedsstaat einzurichtende Aufsichtsbehörde ist mit weitreichenden Kompetenzen der Kontrolle und Überwachung ausgestattet. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde (dsb.at) |
Datenschutzbehörde
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Datenübermittlung
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Die Übermittlung von Daten an andere Verarbeiter oder an andere Länder ist neu geregelt. |
Besondere Vorgaben
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wer ist betroffen?
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Betroffen sind:
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auch ausländische Unternehmen
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