EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Was ist NEU?

 
 

 Grundpfeiler der DSGVO
Zu den Grundpfeilern der DSGVO gehören:

  • Definition schützenswerter personenbezogener Daten
  • Datensicherheit
  • Datenminimierung und Datensparsamkeit
  • Zweckbindung der Verarbeitung
  • Privacy by Design
 
Datensicherheit
Datensparsamkeit
Zweckbindung
 Risikoanalyse
Die DSGVO sieht vor, dass eine Risikoanalyse betreffend des Risikos im Zusammenhang mit schützenswerten personenbezogenen Daten durchgeführt wird.
 
PersonenbezOGENE
Daten
 Folgenabschätzung
Sofern die Risikoanalyse ein Risiko ergibt, ist zwingend auch eine Folgenabschätzung durchzuführen.und geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen
 
Maßnahmen
 Betroffenen
Rechte
ausgeweitet
Die Rechte der Betroffenen wurden präzisiert und ausgeweitet - siehe eigener Menü-Punkt.
Der Datenschutz-Beauftragte unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Rechte.
 
Professionelle
Unterstützung
 Nachweispflicht
Die strengere Nachweispflicht erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller Datenschutzaktivitäten. Dies betrifft nicht nur die Unternehmensprozesse sondern auch die verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Besonderes Augenmerk wird auf die Dokumentation der TOMs (Technisch Organisatorische Maßnahmen) gelegt.
 
Technisch
organisatorische
massnahmen
 Verarbeitungs-
verzeichnis
Die bisher übliche Meldung einer Datenverarbeitung weicht der internen Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungen. Diese ist bei Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
 
Datenschutzbehörde
 Aufsichtsbehörde
Die von jedem Mitgliedsstaat einzurichtende Aufsichtsbehörde ist mit weitreichenden Kompetenzen der Kontrolle und Überwachung ausgestattet. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde (dsb.at)
 
Datenschutzbehörde
 Datenübermittlung
Die Übermittlung von Daten an andere Verarbeiter oder an andere Länder ist neu geregelt.
 
Besondere Vorgaben
 wer ist betroffen?
Betroffen sind:

  • Organisationen innerhalb der EU, die personenbezogene Daten besitzen oder verarbeiten.
     
  • Jede Organisation, die Informationen über EU-Bürger speichert, ganz gleich an welchem Ort.

  • Jede Organisation, die Verbrauchern in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet uanbhängig vom Sitz des Unternehmens und dem Ort der Verarbeitung..
 
auch ausländische Unternehmen
 
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