EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Schutzziele

 
 

 SchutzZiele
 
Alle sind
wichtig
 vertraulichkeit
Nur Berechtigte dürfen in Ihre personenbezogene Daten Einsicht nehmen.
 
 integrität
Alle Daten sind – zumindest über einen bestimmten Zeitraum – echt, vollständig und aktuell (Unversehrbarkeit).

 
 verfügbarkeit
Die Daten sind innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne abrufbar.
 
 nichtverkettbarkeit
Diese stellt sicher, dass die persönlichen Daten nicht zu einem Profil vernetzt werden können. Davon ausgenommen sind in der DSGVO vorgesehene Umstände des Profiling.
 
 intervenierbarkeit
Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten werden durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.
 
 transparenz
Die Algorithmen der Verarbeitung personenbezogener Daten sind vollständig, aktuell und in einer Weise dokumentiert, dass sie von – in der Sache Kundigen - in zumutbarer Zeit nachvollzogen werden können.
 
 authentizität
Die Daten können jederzeit ihrem Ursprung (Quelle) zugeordnet werden.
 
 
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